
Ernst-Günther Regeniter
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Ernst-Günther Regeniter ist seit 1977 als Rechtsanwalt und seit 1987 auch als Notar tätig. Als Notar ist er zuständig für Beurkundungen aller Art.
Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Erbrecht
- - Vermögensnachfolgeplanungen zu Lebzeiten für Privatvermögen und Betriebsvermögen insbesondere Nachfolgegestaltungen durch Übertragungsvertrag, Testament oder Erbvertrag
- - nach dem Erbfall:
- Rechtsvertretungen aller Art, insbesondere für den
- • Alleinerben
- • Miterben
- • Testamentsvollstrecker
- • Pflichtteilsberechtigten
- Rechtsgebiete "rund um die Immobilie":
- - Grundstücks- und Immobilienrecht
- - öffentliches und privates Baurecht.
Zu den Erfolgsrezepten seiner anwaltlichen Arbeit zählen neben langjähriger Berufserfahrung und Einsatz die sorgfältige Sach- und Rechtsrecherche sowie strategisches Denken.
Markante Erfolge u.a.: bundesweit Aufsehen erregender Pilotprozess wegen Altlastensiedlung "Dorstfeld-Süd".
Rechtsanwalt und Notar Regeniter ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht sowie Bau- und Immobilienrecht beim Deutschen Anwaltsverein.








