Ernst-Günther Regeniter
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
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Ernst-Günther Regeniter ist seit 1977 als Rechtsanwalt und seit 1987 auch als Notar tätig. Als Notar ist er zuständig für Beurkundungen aller Art. Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Erbrecht
    • - Vermögensnachfolgeplanungen zu Lebzeiten für Privatvermögen und Betriebsvermögen insbesondere Nachfolgegestaltungen durch Übertragungsvertrag, Testament oder Erbvertrag


    • - nach dem Erbfall:
    •   Rechtsvertretungen aller Art, insbesondere für den
    •   • Alleinerben
    •   • Miterben
    •   • Testamentsvollstrecker
    •   • Pflichtteilsberechtigten

  • Rechtsgebiete "rund um die Immobilie":
    • - Grundstücks- und Immobilienrecht
    • - öffentliches und privates Baurecht.


Zu den Erfolgsrezepten seiner anwaltlichen Arbeit zählen neben langjähriger Berufserfahrung und Einsatz die sorgfältige Sach- und Rechtsrecherche sowie strategisches Denken. Markante Erfolge u.a.: bundesweit Aufsehen erregender Pilotprozess wegen Altlastensiedlung "Dorstfeld-Süd".

Rechtsanwalt und Notar Regeniter ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht sowie Bau- und Immobilienrecht beim Deutschen Anwaltsverein.