Strafrecht

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - diese Redensart strickt zu befolgen, sei einem jeden ans Herz gelegt, der sich - meist unverhofft,
- mit einem Strafverfahren konfrontiert sieht.
Dieses Schweigerecht ist im Übrigen von Verfassungs wegen garantiert - genauso wie das Recht auf Glaubensfreiheit oder andere Grundrechte.
Es sollte nicht ohne Not auf dieses Recht verzichtet werden.
In welchen Situationen eine Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft angezeigt ist, z.B. um einen unberechtigten Tatverdacht ausräumen zu
helfen, und wann besser vom verfassungsrechtlich verbürgten Schweigerecht Gebrauch gemacht wird, beurteilt am besten Ihr Rechtsanwalt.
Ihr Rechtsanwalt kenn sich mit der Materie aus, vertritt als unabhängiges Organ der Rechtspflege allein Ihre Interessen und unterliegt der
anwaltlichen Schweigepflicht. Nutzen Sie die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten.







