Verkehrsrecht

Der Rechtsbereich Verkehrsrecht setzt sich zusammen aus den Teilgebieten Verkehrszivilrecht, Bußgeldsachen, Verkehrsordnungswidrigkeiten/-strafsachen
Wussten Sie schon ...
... dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls Anspruch auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl haben? Das kostet Sie im
Regelfall nichts! Die beim Rechtsanwalt entstehenden Kosten gehören nämlich zum Unfallschaden dazu und sind ohne weiteres von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.
Das bedeutet für Sie:
Sparen Sie sich Zeit, Ärger und Nerven bei der oft langwierigen Korrespondenz mit Versicherungen. Geben Sie das in die Hände eines erfahrenen Fachmanns.
Der Rechtsanwalt weiß genau, welche Ansprüche für Sie durchsetzbar sind. Der Laie verzichtet oft aus Unkenntnis auf bares Geld.
Geben Sie die Bestimmung Ihrer Ansprüche keinesfalls aus der Hand. Versicherer wenden sich zunehmend schnell an den Geschädigten und bieten kurzfristige
Regulierung an. Sie stellen einen Gutachter, einen Mietwagen und sogar die Reparaturwerkstatt. Dieser "gute Service" führt oft dazu, daß der Geschädigte auf
diese Weise vielleicht nie erfährt, welche Ansprüche er tatsächlich hatte. Hier wird oft auf Kosten des Geschädigten gespart.
Also:
Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht. Wer sich die Regulierung seines Schadens vom Schädiger selbst oder dessen Haftpflichtversicherung aus der
Hand nehmen lässt, muss sich nicht wundern, wenn er hinterher das Nachsehen hat. Legen Sie die Regulierung Ihres Unfallschadens stets in die
Hände eines Rechtsanwalts, der sich im Verkehrsrecht auskennt!
Auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten, Strafsachen oder Bußgeldangelegenheiten kann die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Gold wert sein.
Schon manchem, dem der Führerscheinentzug drohte, konnte durch anwaltliche Hilfe der Schein erhalten bleiben.
Rechtsanwalt Manfred Junker ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

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