Wohnungseigentumsrecht

Der Erwerb von Wohnungseigentum stellt für eine Vielzahl von Menschen eine beliebte Alternative zum Einfamilienhaus dar.
Während hierbei das Sondereigentum an einer Wohnung jeweils einem Eigentümer zugeordnet ist, steht das Eigentum an dem Grundstück sämtlichen
Eigentümern gemeinschaftlich zu. Daher wirft das Wohnungseigentumsrecht, das im Jahre 2007 umfassend reformiert wurde, naturgemäß ein erhebliches
Konfliktpotential auf.
Dabei geht es regelmäßig um Probleme im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, Gebrauchsregelungen, Sondernutzungsrechten,
Wohngeld, Jahresabrechnungen, Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung und baulichen Veränderungen, Beschlussanfechtungen, sowie um Problemkreise rund
um die Verwaltertätigkeit, in Form von Bestellung, Abberufung, Rechten, Pflichten und Haftung.

Ihre Anwältin

Ann-Katrin Regeniter








